Pressemitteilung

Urteil des Obersten Gerichtshofs in Arizona ist ein großer Sieg für den Zugang zu Wahlen

Der Oberste Gerichtshof hat heute zugunsten des Wahlrechts entschieden und damit die Entscheidung des Kongresses bestätigt, mit der ein nationaler Standard für die Wählerregistrierung gesetzt wurde. Gleichzeitig hat er den Versuch Arizonas abgelehnt, zusätzliche Registrierungsanforderungen einzuführen, die dazu führen würden, dass Zehntausende wahlberechtigte Bürger nicht in die Wählerlisten aufgenommen würden, erklärte Common Cause heute.

„Dies ist ein großer Sieg für die amerikanischen Wähler“, sagte Jenny Flanagan, Leiterin für Abstimmungen und Wahlen bei Common Cause, über die 7:2-Entscheidung im Fall Arizona gegen ITCA. „Der National Voter Registration Act (NVRA) legt einen vernünftigen, nationalen Standard für die Registrierung per Post fest. Arizonas unnötige Forderung, dass künftige Wähler Dokumente vorlegen müssen, die ihre Staatsbürgerschaft über die Anforderungen des NVRA hinaus belegen, hat etwa 30.000 qualifizierte Bürger Arizonas von der Registrierung abgehalten.“

Common Cause, vertreten durch MALDEF (The Mexican American Legal Defense and Educational Fund), ist Teil einer Koalition aus Einzelpersonen und Interessengruppen, die Klage gegen das Gesetz in Arizona eingereicht haben.

„Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1993 hat das NVRA 20 Jahre lang daran gearbeitet, Millionen von Bürgern in den demokratischen Prozess einzubinden“, sagte Flanagan. Das Gesetz soll die Wählerregistrierung rationalisieren und fördern, indem es die Bundesstaaten verpflichtet, ein Bundesformular zu verwenden, das potenzielle Wähler ausfüllen können, wenn sie ihren Führerschein erhalten oder verlängern oder Sozialleistungen beantragen.

„Wir hoffen, dass die politischen Führer in Arizona und anderen Staaten erkennen, dass es klug ist, ihre Energie auf die Ausweitung des Wahlrechts zu konzentrieren und nicht auf dessen Einschränkung“, sagte sie. „Aber während wir den heutigen Sieg feiern, verstehen wir und andere Wahlrechtsaktivisten, dass dieser Kampf um den Schutz des Wahlrechts noch nicht vorbei ist.“

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