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Pressemitteilung

Einwohner von Minnesota stehen vor den nächsten Fristen für die Wählerregistrierung

St. Paul, Minnesota – Neue Wähler und Wähler, die ihre Angaben aktualisieren müssen, haben bis Dienstag, 18. Oktober, Zeit, ihren Online-Antrag für die Halbzeitwahlen am 8. November einzureichen. Briefwahlanmeldungen müssen bis 17 Uhr desselben Tages eingegangen sein, um akzeptiert zu werden.

PAUL, MN — Neue Wähler und Wähler, die Aktualisierungen vornehmen müssen, haben bis Dienstag, 18. Oktober, um ihren Online-Antrag zur Registrierung für die Halbzeitwahlen am 8. November einzureichen. Briefanmeldungen müssen bis 17 Uhr desselben Tages eingegangen sein, um akzeptiert zu werden. 

Wenn Wähler in Minnesota die Frist vom 18. Oktober verpassen, haben sie auch die Möglichkeit, sich für die Wahl zu registrieren, wenn sie am Wahltag an ihrem Wahllokal oder am Ort der vorzeitigen Stimmabgabe eintreffen. Um sich am Wahltag registrieren zu können, müssen die Wähler einen gültigen Wohnsitznachweis

Alle Einwohner von Minnesota sollten ihre Wählerregistrierung überprüfen, um alle relevanten Informationen zu aktualisieren oder zu korrigieren, sagte Susanne Almeida, Direktor für Staatsoperationen bei Common Cause. 

„Das Wahlrecht ist die Grundlage unserer Regierung, und Wahlen – sowohl allgemeine als auch Vorwahlen – sind ein Schlüsselelement dieser Grundlage“, sagte Almeida. „Bitte ermutigen Sie Ihre Freunde, Familie und Gemeinde, ein paar Minuten zu investieren, um sicherzustellen, dass ihr Wahlrecht intakt und für den 8. November bereit ist, indem Sie sich als Wähler registrieren.“ 

Einwohner von Minnesota können sich online als Wähler registrieren und alle erforderlichen Änderungen an bestehenden Wählerregistrierungen vornehmen unter https://www.sos.state.mn.us/elections-voting/register-to-vote/

Weitere wichtige Termine rund um die Wahl für Wähler: 

  • Jetzt – 7. November: Wähler können Briefwahlunterlagen oder Briefwahlunterlagen persönlich, online oder per Post anfordern. Letztere müssen erhalten bis 27. November.
  • Jetzt – 7. November: Vorgezogene Stimmabgabefrist.
  • 8. November: Briefwahlunterlagen müssen entweder persönlich oder per Post zurückgeschickt werden. Letztere muss erhalten bis 8. November.
  • 8. November, Wahltag: Die Wahllokale sind von 7.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

 

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